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  Wissenswertes zum Thema Hund
 


Hättest Du´s gewusst?


Ein Fahrzeugführer darf für einen plötzlich auf die Straße laufenden Hund bremsen, wenn der Sicherheitsabstand zum nachfolgenden Verkehr groß genug ist. Ist das nicht so, haftet er – wenn ein Kleintier die Ursache für das Bremsmanöver war –, außerorts voll und ganz für den entstandenen Auffahrschaden, innerorts zu einem Drittel. 



Läuft ein Kind vor einem bellenden Hund auf die Fahrbahn, wo es von einem Auto angefahren wird, haftet der Hundehalter zu 100 Prozent für den entstandenen Schaden.
 


Läuft der nicht angeleinte Hund zwischen geparkten Fahrzeugen auf die Straße und wird dort überfahren, so haftet der Hundehalter für den Schaden am Fahrzeug zu 75 Prozent. 



Rennt ein Hund an einem Auto hoch, weil darin ein bellender Hund sitzt, so haftet der Hundehalter für den Lackschaden.

 
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