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  Schonzeiten
 


Wann man mit seinem Haustier am liebsten zu Hause bleiben sollte :

Schon- und Jagdzeiten in Niedersachsen (www.Schonzeiten.de)

Legende:
SCHONZEIT     
Jagd erlaubt JAGDZEIT

Wildart Unterart Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sep 0kt Nov Dez !!!!
Rotwild Kälber  
  Schmaltiere  
  Alttiere  
  Schmalspießer  
  Hirsche  
Dam- Kälber  
Sikawild Schmaltiere  
  Alttiere  
  Schmalspießer  
  Hirsche  
Rehwild Kitze  
  Böcke  
  Schmalrehe  
  Ricken  
Muffelwild Lämmer  
  Schmalschafe  
  Altschafe  
  Widder  
Gamswild alles  
Schwarzwild Frischlinge (*2)
  Überläufer (*2)
  Bachen (*2)
  Keiler  
Feldhasen alles  
Marder Steinmarder  
  Baummarder  
Dachse alles  
Iltisse alles  
Hermeline alles  
Mauswiesel alles  
Rebhühner alles  
Fasanen Hähne  
  Hennen  
Tauben Ringeltaube (*3)
  Türkentaube  
Schwäne Höckerschwäne (*4)
Gänse Graugänse (*5)
  Bläßgänse (*7)
  Saatgänse (*7)
  Ringelgänse  
  Kanadagänse (*6)
Wildenten Stockenten  
  alle übrigen (*1)
Waldschnepfen alles  
Bläßhühner alles  
Möwen Lachmöwen  
  Sturmmöwen  
  Silbermöwen  
  Mantelmöwen  
  Heringsmöwen  
Trutwild Hähne  
  Hennen  
Wildkaninchen Kaninchen  
  Jungkaninchen  
Füchse Füchse  
  Jungfüchse  
Waschbären Waschbären  
  Jungwaschbären  
Marderhunde Marderhunde  
  Jungmarderhund  
Minke Minke  
  Jungminke  
Nutria Nutria  
  Jungnutria  
Rabenvögel Rabenkrähen  
  Elstern  
  Eichelhäher  
Auerwild alles  
Rackelwild alles  
Birkwild alles  
Graureiher alles  
Kormoran alles  
  alles  
Seehunde alles  
(*1) gilt ausschließlich für Krick- und Pfeifenten, alle übrigen genießen Schonzeit
(*2) mit Ausnahmen führender Stücke
(*3) Alttauben
20. August bis 31. März mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 20. August bis 31. Oktober und vom 21. Februar bis 31. März nur zur Schadensabwehr und nur auf Alttauben ausgeübt werden darf, die in Trupps auf Acker-, Grünland- oder Baumschulkulturen einfallen.
Jungtauben
ganzjährig mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 21. Februar bis 31. Oktober nur zur Schadensabwehr und nur auf Jungtauben ausgeünt werden darf, die auf Acker-, Grünland- oder Baumschulkulturen einfallen.
(*4) 1. November - 20. Februar mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 1. Dezember - 20. Februar nur zur Schadensabwehr und nur auf Höckerschwäne ausgeübt werden darf, die in Trupps auf Acker- und Grünlandkulturen einfallen.
(*5) 1. August - 15. Januar mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 1. September bis 31. Oktober nur zur Schadensabwehr und nur auf Graugänse ausgeübt werden darf, die in Trupps auf Acker- und Grünlandkulturen einfallen.
(*6) 1. September - 15. Januar mit der Maßgabe, dass die Jagd vom 1. September bis 31. Oktober nur auf Kanadagänse ausgeübt werden darf, die in Trupps auf Acker- oder Grünlandkulturen einfallen.
(*7) 1. November - 15. Januar
Nicht bejagt werden dürfen Bläss- und Saatgänse in den Vogelschutzgebieten Unterelbe, Niedersächsisches Wattenmeer, Westernarsch, Krummhörn, Ostfriesische Meere, Emsmarsch von Leer bis Emden, Rheiderland und Niedersächsische Mittelelbe.


 
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